Medizinische Rehabilitation, Heilverfahren (HV)
Medizinische Rehabilitationen und Heilverfahren können erbracht werden wenn:
- die Erwerbsfähigkeit gemindert/erheblich gefährdet ist,
- eine Pflegebedürftigkeit droht
- und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
In Zusammenarbeit mit Ihrem behandelnden Arzt (Haus-, Fach- oder Betriebsarzt) stellen Sie den Antrag unter Angabe Ihrer Wunschklinik. Die notwendigen Antragsformulare erhalten Sie bei Ihrem Kostenträger. Die Vordrucke der Deutschen Rentenversicherung können Sie hier herunterladen: Antragsformulare DRV Bund.
Klinik nach Wunsch – Ihr Wahlrecht nach § 9 SGB IX
Bewilligungsverfahren und Kostenübernahme
Den kompletten Antrag leiten Sie an Ihren Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Berufsgenossenschaft) weiter. Dieser prüft den Antrag und bewilligt oder lehnt ihn ab.
Erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, nimmt die genehmigte Klinik automatisch Kontakt mit Ihnen auf. Mit diesem Bescheid ist eine volle Kostenübernahme bis auf einen möglichen Eigenanteil gewährleistet.
Sollten Sie einen Ablehnungsbescheid bekommen, haben Sie die Möglichkeit, einen Widerspruch einzureichen.
Ablehnung – Was tun?
Sie haben die Möglichkeit, einen formlosen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzureichen. Bitte achten Sie dabei auf die Widerspruchsfrist von vier Wochen und die dazugehörigen Erläuterungen Ihres Bescheides.
Wird der Widerspruch abgewiesen, können Sie innerhalb von vier Wochen eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen.
Unterstützung und Hilfe erhalten Sie z. B. bei Ihrer Rentenversicherung, Krankenkasse sowie Beratungsstellen und Sozialverbänden.
Servicetelefon
Aktuelle Meldungen
Ihr Ansprechpartner
Klinikbewertungen
Erfahren Sie hier, wie uns unsere Gäste bewertet haben!