Ambulante Vorsorgekur ("Badekuren")
Ihre Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten genehmigen. So hat z. B. auch Ihre Begleitperson die Möglichkeit, bei der Krankenkasse einen Antrag auf eine Vorsorgemaßnahme zu stellen.
Gern sind wir Ihnen beim Antragsverfahren behilflich und zeigen Ihnen nachfolgend, was Sie beachten müssen.

Gesetzliche Grundlage – SGB V § 23 (2) Medizinische Vorsorgeleistungen
(1) Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
1. eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen,
2. einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken,
3. Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden oder
4. Pflegebedürftigkeit zu vermeiden.
(2) Reichen bei Versicherten die Leistungen nach Absatz 1 nicht aus, kann die Krankenkasse aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten erbringen. Die Satzung der Krankenkasse kann zu den übrigen Kosten, die Versicherten im Zusammenhang mit dieser Leistung entstehen, einen Zuschuss von bis zu 13 Euro täglich vorsehen.
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Dauer und Kosten
Eine ambulante Vorsorgekur dauert in der Regel 3 Wochen und ist nur in einem anerkannten Kurort möglich. Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie einen möglichen Zuschuss für z. B. Unterkunft, Verpflegung. Die Rezeptgebühr von 10 € und die Zuzahlung von 10 % des Rezeptwertes sind durch Sie in unserem Haus zu entrichten.
Anträge und Formalitäten
Die Krankenkasse kann aus medizinischen Gründen erforderliche ambulante Vorsorgekuren in anerkannten Kurorten genehmigen. Zusammen mit Ihrem behandelnden Arzt füllen Sie den Antrag (Anträge erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse) aus und leiten ihn an Ihre Krankenkasse zur Überprüfung weiter.
Erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, können Sie sich telefonisch (kostenloses Servicetelefon: 0800 – 1005134) als Gäste in unserem Haus anmelden. Die Mitarbeiterinnen der Patientenverwaltung sind gern bei der Absprache des Aufnahmetermins durch den "Badearzt" behilflich. Nach erfolgter Aufnahmeuntersuchung stellt Ihnen den "Badearzt" ein Rezept über die erforderliche Anwendungen und Therapien aus. Diese erhalten Sie in unserer Physiotherapie. Am Ende erfolgt eine Abschlussuntersuchung durch den „Badearzt“.
Niedergelassene „Badeärztin“ des Ortes Masserberg:
Frau Dipl.-Med. Keim-Ehrhardt
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Medizinische Balneologie und Klimatologie
Telefon: 036870 25744
Servicetelefon
Ihr Ansprechpartner
Sie erreichen die MitarbeiterInnen der Rezeption unter
036870 - 81590
Die Rezeption ist 24 Stunden besetzt.