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Ihr Weg zur Reha

Sie möchten eine Reha beantragen und wissen nicht, wie und was Sie dafür brauchen? Wir helfen Ihnen gern, das richtige Heilverfahren für Ihre Beschwerden auszuwählen und zu beantragen.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten einer Rehabilitation vor. Dort finden Sie Informationen rund um das Antragsverfahren, den zuständigen Kostenträger sowie Ihre Rechte bei Ablehnung.

Anschlussheilbehandlung, Anschlussrehabilitation

Sie möchten eine Reha nach einem Krankenhausaufenthalt, ambulanter Operation? In Masserberg finden Sie Genesung. Gern helfen wir Ihnen auch beim Antragsverfahren.

Hinweise und Informationen zur AHB/AR

Medizinische Rehabilitation, Heilverfahren (HV)

Eine medizinische Rehabilitation – umgangssprachlich auch als Kur bezeichnet – kann beantragt werden, wenn eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit oder eine Pflegebedürftigkeit droht. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl und Beantragung der passenden Heilverfahren.

Informationen und Hinweise zur Rehabilitation/HV

Ambulante und stationäre Vorsorgeleistungen

Gesundheitliche Beschwerden und Erkrankungen können mithilfe von ambulanten oder stationären Vorsorgemaßnahmen geheilt werden. Die Kosten dafür werden bei medizinischer Notwendigkeit von Ihrer Krankenkasse übernommen. Wir zeigen Ihnen, was Sie dafür tun müssen.

Informationen und Hinweise zur medizinischen Vorsorge

Rehabilitation auf Selbstzahlerbasis

Sie möchten etwas für Ihre Gesundheit tun und zukünftigen Erkrankungen vorbeugen? Auch wenn Sie keine Kostenerstattung durch Ihre Versicherungen erhalten, können Sie eine Reha durchführen. Wir planen individuell und kostengünstig für alle Selbstzahler.

Informationen zur Rehabilitation auf Selbstzahlerbasis

Ablehnung – Was tun?

Sie haben die Möglichkeit, einen formlosen Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einzureichen. Bitte achten Sie dabei auf die Widerspruchsfrist von vier Wochen und die dazugehörigen Erläuterungen Ihres Bescheides.

Wird der Widerspruch abgewiesen, können Sie innerhalb von vier Wochen eine Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.

Unterstützung und Hilfe erhalten Sie z. B. bei Ihrer Rentenversicherung, Krankenkasse sowie Beratungsstellen und Sozialverbänden.

Servicetelefon

0800 - 1005134

(Mo-Fr, 8-16 Uhr, kostenlos)

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Frau Barbara Schmidt

Frau Stefanie Cipin

Patientenverwaltung

Tel.: 036870 - 81540

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